Johanniterorden

Die Ordensflagge
Die Ordensflagge
Basisdaten
Rechtsform Verein alten Rechts
Sitz Potsdam
Verwaltungssitz Berlin (-Lichterfelde)
Leitung Herrenmeister
Oskar Prinz von Preußen
Ritter ca. 4000
Konfession evangelisch
Ordenswerke Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
Johanniter-Hilfsgemeinschaften (JHG)
Johanniter-Schwesternschaft (JoSch)
Johanniter GmbH mit 14 Krankenhäusern
und 56 Altenpflegeeinrichtungen.
Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich (JUHÖ)
Stiftung Stiftung Johanniterorden,
auch Johanniterstiftung genannt
ordensnah Jugendarbeit im Orden (JiO)
Webseite www.johanniterorden.de
www.johanniterorden.at

Unter Johanniterorden (mit vollem Namen Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens Sankt Johannis vom Spital zu Jerusalem) versteht man heute die evangelische Ordensgemeinschaft, die 1538 aus der Ballei Brandenburg des Ritterordens der Johanniter oder Hospitaliter hervorging, welcher wiederum auf ein bereits einige Jahrzehnte vor dem Ersten Kreuzzug von italienischen Kaufleuten in Jerusalem gestiftetes Hospital zum Heiligen Johannes zurückgeht.

In Deutschland hatte die Balley Brandenburg (mit Sitz ursprünglich in Sonnenburg) schon seit dem Vertrag von Heimbach (1382) einen weitgehend autonomen Status. Nach dem Übertritt des Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg zur Lutherischen Lehre im Jahre 1538 war dieser Zweig, im Unterschied zum katholisch gebliebenen Ordensteil, protestantisch. 1811 wurde der Johanniterorden in seiner Form als Ritterorden zunächst aufgelöst und als preußischer Verdienstorden weitergeführt. Im Jahr 1852 wurde er in Kontinuität zur Balley durch die noch lebenden Ritter als evangelischer Zweig des Ritterordens fortgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt hat er die Rechtsform eines altrechtlichen Vereins.

Der Malteserorden und die in einer Allianz von 1961 unter gegenseitiger Anerkennung zusammengeschlossenen evangelischen Johanniterorden in Deutschland, den Niederlanden (Johanniter Orde in Nederland), Schweden (Johanniterorden i Sverige) und in Großbritannien (Venerable Order of Saint John) anerkennen sich gegenseitig als Ritterorden des heiligen Johannes mit „gemeinsamer Geschichte und gemeinsamem Auftrag“, obwohl sie kirchenrechtlich getrennt sind.


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